Fünf Mythen zur Berufsunfähigkeit
Über die Berufsunfähigkeitsversicherung kursieren Sätze, die sich richtig anhören und teuer werden können. Fünf davon, und was dahintersteckt.
Mythos 1: „Der Staat zahlt schon.“
Der Staat zahlt eine Erwerbsminderungsrente, und zwar nur, wenn du in keinem Beruf mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kannst. Ob du deinen eigenen Beruf noch ausüben kannst, spielt keine Rolle. Die volle Erwerbsminderungsrente lag 2024 im Durchschnitt bei rund 1.041 Euro brutto im Monat. Dazu kommt die Wartezeit: Anspruch hat, wer mindestens fünf Jahre versichert war und in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat. Berufseinsteiger und Studierende gehen oft leer aus.
Mythos 2: „Berufsunfähig werden nur Handwerker.“
Die häufigste Ursache sind psychische Erkrankungen. In der Auswertung der Leistungsfälle 2024 durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) machen sie 38 Prozent aus. Erst dahinter folgen Krebs mit 19 Prozent und Erkrankungen des Bewegungsapparats mit 16 Prozent, Unfälle nur 8 Prozent. Ein Schreibtisch schützt vor Burnout, Depression oder einer Krebsdiagnose nicht.
Mythos 3: „Ich bin jung, das hat Zeit.“
Der Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Beruf und Gesundheit bei Vertragsbeginn. Jedes Jahr Warten macht den Vertrag teurer, und jede Diagnose bis dahin kann einen Zuschlag, einen Ausschluss oder eine Ablehnung bedeuten. Wer im Studium oder in der Ausbildung abschließt, sichert sich den günstigen Beitrag und den Gesundheitszustand von heute. Ob ein Vertrag möglich ist, klären wir vorab anonym bei den Versicherern, ohne Eintrag in der zentralen Hinweisdatei.
Mythos 4: „Die Versicherer zahlen ohnehin nicht.“
Ob ein Versicherer zahlt, entscheidet sich an den Bedingungen und am Antrag. Wichtig sind die 50-Prozent-Regel, ein Prognosezeitraum von sechs Monaten, der Verzicht auf die abstrakte Verweisung auf andere Berufe und eine Nachversicherungsgarantie, mit der du die Rente später ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen kannst. Und der Antrag muss stimmen: Wer Gesundheitsfragen unvollständig beantwortet, riskiert im Leistungsfall den Vertrag. Deshalb gehen wir die Fragen gemeinsam durch.
Mythos 5: „Als Beamtin brauche ich das nicht.“
Im Referendariat und in der Probezeit bedeutet Dienstunfähigkeit die Entlassung ohne Ruhegehalt. Auf Lebenszeit wächst das Ruhegehalt erst mit den Dienstjahren. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hilft Beamten nur mit Dienstunfähigkeitsklausel, weil der Versicherer dann die Entscheidung des Dienstherrn anerkennt. Mehr dazu im Artikel Auch Beamtinnen haben eine Lücke.
Was bleibt
Dein Einkommen ist die Grundlage für alles andere: Miete, Kredit, Vorsorge. Die Frage ist nicht, ob du eine Absicherung brauchst, sondern welche Rente, welche Bedingungen und welcher Anbieter zu deinem Beruf passen. Der BU-Rechner zeigt dir die Lücke zwischen deinem Netto und dem, was der Staat zahlt.
Quellen: GDV, 7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung, Stand 12. August 2025 (Ursachen der Leistungsfälle 2024). Deutsche Rentenversicherung zur Erwerbsminderungsrente (§ 43 SGB VI), Durchschnittswert 2024. Stand August 2026.
Wie groß ist deine Lücke bei Berufsunfähigkeit?
Der BU-Rechner zeigt sie dir in einer Minute. Danach klären wir anonym, welche Versicherer dich zu welchen Bedingungen nehmen.